Anfrage an Raed Saleh zum Infektionsschutz an Schulen

Im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach den Sommerferien schrieb eine besorgte Mutter am 03.08.2020 folgende E-Mail an den Abgeordneten Raed Saleh:

Sehr geehrter Herr Saleh,

ich bin gemeinsam mit vielen anderen Eltern sehr besorgt darüber, dass in wenigen Tagen die Schulen ohne Infektionsschutz für die Schüler wieder in den Regelbetrieb gehen sollen.

Der SenBJF hat es in den vergangenen Monaten nicht geschafft, für die Schulen ein Konzept für Schule in der Pandemie zu erarbeiten. Der nun vorgelegte Hygieneplan beinhaltet de facto KEINEN Infektionsschutz in den Schulen. Die Abstandsregel wurde aufgehoben und die Maskenpflicht gilt nur dort, wo sich die Schüler kohortenübergreifend begegnen.

Infektionen innerhalb einer Kohorte werden wissentlich zugelassen. Die Bildung einer Kohorte ist KEIN Infektionsschutz sondern dient nur dazu, zeitgleiche Infektionen auf eine Gruppe zu begrenzen, so dass im Fall einer Infektion nicht die ganze Schule sondern nur die entsprechende Kohorte in Quarantäne gehen muss. Hierzu muss man darauf hinweisen, dass im Kurssystem ab Klasse 11 jeder Schüler durch den Besuch der verschiedenen Kurse täglich ca. 150 anderen Schülern ohne Abstand, ohne Maskenpflicht im geschlossenen Raum für Stunden begegnet.

Es ist mittlerweile bekannt, dass Infektionen vornehmlich über Aerosole erfolgen. Man setzt gegen die Empfehlungen des RKI sowie gegen die Studie der TU Berlin 30 Kinder in einen geschlossenen Raum. Das vorgeschlagene Lüften alle 45 Minuten widerspricht den aktuellen Erkenntnissen. Bei einem infizierten Schüler sind die Aerosole nach wenigen Minuten im ganzen Raum (siehe Studie der TU Berlin). Der SenBJF weiß das und tut nichts dagegen. Es gibt keinen Schutz für die Schüler, Eltern und Familien.

Die AHA Regel wurde für die Schulen gegen wissenschaftliche Erkenntnisse aufgehoben und dies vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen.

Das AGH wird umgebaut, damit man dort Infektionsschutz durch Abstand einhalten kann. Das AGH ist auch eine Kohorte. Warum will man die Abgeordneten auch innerhalb dieser Kohorte vor Infektionen schützen, bei den Kindern hält man dies jedoch nicht für nötig?

Nachdem wir uns monatelang an die Regeln gehalten haben, möchten wir nicht, dass das Virus nun über die Kinder in die Familien geschleppt wird. Es sollte allein den Eltern obliegen, eine solche Risikoabwägung für die Kinder zu treffen. Das Recht auf Unversehrtheit ist im Grundgesetz verankert. Hieran muss sich auch die Schulsenatorin halten.

Der Regelbetrieb wird zu on/off Schule führen, da einzelne Kohorten immer wieder in Quarantäne werden gehen müssen, also wieder keine Planungssicherheit für die Familien. Jedoch über dieses Argument hat der Senat den Regelbetrieb ohne Infektionsschutz verkauft. Verlässliche Schule in der Pandemie geht nur mit wirksamem Infektionsschutz. Der SenBJF muss hier nachbessern. Sofort! Wir brauchen kleine Lerngruppen, Abstand muss möglich sein. Digitaler Unterricht muss den Präsenzunterricht ergänzen, so dass die Bildung von kleinen Lerngruppen möglich ist. Wenn Infektionen auf diesem Weg vermieden werden, wird auch der Unterricht in der Pandemie für alle Kinder verlässlich möglich sein.

Auch Schule muss in Zeiten einer Pandemie umdenken und neue Strukturen aufbauen. Ein Festhalten an den bisherigen Strukturen birgt ein hohes Risiko.

Lieber Herr Saleh, bitte setzen Sie sich für uns Eltern ein, der SenBJF, hier Ihre Kollegin Frau Scheeres, hört leider nicht auf uns besorgte Eltern.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

(besorgte Mutter)


Am 09.09.2020 (also mehr als einen Monat später) erhielt die Mutter dann folgendes Antwortschreiben von Herrn Saleh:

Sehr geehrte Frau …,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie sich für einen angemessenen Infektionsschutz an den Berliner Schulen einsetzen.
Ihre Argumentation sowie Ihre Forderungen nehme ich gerne zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Raed Saleh
(Originalschreiben auf Briefbogen liegt vor)
Da fühlt man sich doch richtig verstanden und ernstgenommen von der Politik. Nicht.
Wie seht ihr das? Und NEIN, das ist keine Satire, das ist wirklich so passiert, die E-Mail und das Antwortschreiben von Raed Saleh liegen vor.
Foto: Pixabay

E-Demokratie in Spandau: Bezirksverordnete zeigen Bürgernähe und positionieren sich öffentlich zum Thema „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der am 28.11.2015 seine Online-Petition „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“ startete, befragte durch seine Vorsitzenden RA Uwe Piper und Ass. Marcel Eupen auf abgeordnetenwatch.de diverse Spandauer Bezirksverordnete aller Parteien zum Thema „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“.

Im Einzelnen wurden folgende Fragen gestellt:

1) Wie ist Ihre Einstellung dazu, dass in Spandau bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 8.319 Wohnungen Asbestgefahr besteht?

2) Gedenken Sie etwas gegen die Asbestgefahr in Spandauer Wohnungen zu tun?

3) Was halten Sie von der Online-Petition „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“?

4) Unterstützen Sie die Online-Petition „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“?

Nachstehend die Antworten in chronologischer Reihenfolge:

  1. Emilio Paolini (PIRATEN) am 11.12.2015
  2. Jochen Liedtke (SPD) am 14.12.2015 
  3. Beate Christ (CDU) am 15.12.2015
  4. Mikk Schunke (PIRATEN) am 16.12.2015
  5. Bettina Domer (SPD) am 21.12.2015
  6. Beathe Bathe (CDU) am 29.12.2015

Asbestbelastete Mietwohnungen sind aufgrund der Gesundheitsgefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner von derartigen Wohnungen ein äußerst heikles und sensibles Thema, bei dem die Politik dringend gefordert ist und viel Fingerspitzengefühl an den Tag legen muss. Um diese Problematik in der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar zu diskutieren, bot es sich für uns als Mieter- und Verbraucherschutzbund an, den Weg der „E-Demokratie“ zu gehen und über abgeordnetenwatch.de Spandauer Bezirksverordnete zu befragen. abgeordnetenwatch.de ist eine unabhängige und überparteiliche Internetplattform, auf der Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten öffentlich befragen und die Fragen und Antworten nachgelesen werden können. Erfreulicherweise haben sechs Spandauer Bezirksverordnete sich die Mühe gemacht, unsere Fragen zu beantworten. Bedenkt man, dass Bezirksverordnete ihr Mandat ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit ausüben, so verdient dies Anerkennung und Respekt. Der AMV dankt ausdrücklich den Bezirksverordneten Emilio Paolini (PIRATEN), Jochen Liedtke (SPD), Beate Christ (CDU), Mikk Schunke (PIRATEN), Bettina Domer (SPD) und Beate Bathe (CDU) für die gezeigte Bürgernähe und ihre Positionierung zum Thema „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“.

Berlin, den 04.01.2016

Ein Gastbeitrag von Uwe Piper, 1. Vorsitzender des AMV

In 8.319 Spandauer Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften besteht Asbestgefahr!

Obwohl Asbest als Baustoff in Deutschland seit 1993 verboten ist, wurde im November bekannt, dass allein in Spandau bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 8.319 Wohnungen Asbestgefahr besteht. Dies teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 16.11.2015 auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Grüne) vom 29.10.2015 mit (Drucksache 17/17 291/http://www.otto-direkt.de/userspace/KAND/aotto/kleine_Anfragen/2015/S17-17291.pdf).

Von den 8.319 Spandauer Wohnungen entfallen 7.852 Wohnungen auf die GEWOBAG und 467 auf die WBM. Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter in Spandau liegen dem Berliner Senat nicht vor.

Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff. Charakteristisch für Asbest ist seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen. Die Asbestose, das heißt die Lungenverhärtung durch dabei entstehendes Narbengewebe, wurde bereits 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Heute ist anerkannt, dass bei hoher Freisetzungswahrscheinlichkeit von Asbestfasern durch die Reizwirkung in der Lunge oder das Wandern der Fasern zum Brust- und Bauchfell Lungenkrebs beziehungsweise ein Mesotheliom (Tumor des Lungen- oder Bauchfells) entstehen kann.

Erstmalig liegen damit für Spandau offizielle Zahlen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften bezüglich der Wohnungen mit Asbestgefahr vor. Spandau liegt an 3. Stelle aller Berliner Bezirke; nur Schöneberg-Tempelhof (9.631) und Neukölln (8.549) weisen mehr asbestbelastete Wohnungen auf. Vor allem in Wohnungen der Baualtersklassen 1965 bis 1972 und 1973 bis 1990 besteht zahlenmäßig ein erhöhter Asbestverdacht.

Der Grünenpolitiker Andreas Otto, MdA, fordert seit langem vom Berliner Senat die Einführung eines Berliner-Asbestregisters sowie die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für die betroffenen Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, um die Mieter nicht weiter einer möglichen Gesundheitsgefährdung auszusetzen. Diese Forderung unterstützt der AMV voll und ganz. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Ein weiterer zögerlicher Umgang mit dem Thema Asbest in Mietwohnungen kann nicht hingenommen werden.

Als bereits unverantwortlich und grob fahrlässig muss es bezeichnet werden, dass dem Berliner Senat keinerlei Erkenntnisse bezüglich privater Vermieter vorliegen und diese keinerlei Untersuchungs-, Dokumentations- und Beseitigungspflicht trifft. Hier muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Berliner Mieterinnen und Mieter nicht länger dem Risiko von asbestbelasteten Wohnungen ausgesetzt werden.

Um etwas gegen die Asbestgefahr in Mietwohnungen zu tun, hat der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. am 28.11.2015 seine Online-Petition „Schutz vor Asbest in Mietwohnungen“ gestartet (https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen) und bittet um Ihre Unterstützung. Bitte unterzeichnen Sie die Petition. Danke!

Berlin, den 29.12.2015
Ein Gastbeitrag von Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV