Rathaus Spandau

BVV Spandau

  • Wichtigste Aufgabe der BVV nach der Konstituierung ist die Wahl des neuen Bezirksamtes Spandau, das heißt des Bezirksbürgermeisters und der vier
    Bezirkstadträte, die auf Zeit als politische Wahlbeamte jeweils eine Fachabteilung leiten.
  • Die BVV bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirkes und regt mit ihren Beschlüssen kommunalpolitisches Verwaltungshandeln an.
    Eine ständige Aufgabe der BVV ist die Kontrolle der Geschäftsführung des Bezirksamtes. Durch entsprechende Anfragen kann die BVV über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt Auskunft verlangen. Darüber hinaus wählt die BVV viele ehrenamtlich im und für den Bezirk wirkende Personen: Sozialkommissionen, Patientenfürsprecher in Krankenhäusern, Schiedsfrauen und -männer.
  • In jedem Jahr stellt die BVV aufgrund der Empfehlung des Bezirksamtes den Finanzbedarf des Bezirkes fest und erarbeitet damit die Grundlage für den Haushaltsplan von Berlin, der vom Abgeordnetenhaus beschlossen wird. Dem Bezirk wird eine Globalsumme zugewiesen, die dann in einem bezirklichen Haushaltsplan auf die einzelnen Haushaltstitel in den fünf Abteilungen verteilt wird.
  • Die BVV entscheidet in eigener Verantwortung über die Vergabe von Sondermitteln, die ihr zur Unterstützung bezirklicher Aktivitäten zur Verfügung stehen. Weitere Informationen hierzu sind in einem Merkblatt (PDF-Datei) zusammengestellt.
  • Die BVV bildet Ausschüsse, in denen die kommunalpolitischen Fragen eingehend mit dem jeweils zuständigen Bezirksamtsmitgliedern und der Verwaltung erörtert werden. Hier wirken auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger als stimmberechtigte Bürgerdeputierte mit. Im Bedarfsfall werden weitere Fachleute zu den Beratungen hinzugezogen.

Einen besonderen Stellenwert hat der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. An ihn können sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden, die mit einer Maßnahme der Bezirksverwaltung nicht einverstanden sind oder die ihre Interessen durch die Verwaltung nicht vertreten sehen.

Auf Beschluss der BVV wurden 1993 ein Migrations- und Integrationsbeirat und ein Frauenbeirat Spandau vom Bezirksamt Spandau eingesetzt. Diese Beiräte sind unabhängige überparteiliche Gremien, die die Bezirksverwaltung in migrationsrelevanten bzw. frauenrelevanten Themen beraten und sich für die Interessen der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger bzw. der weiblichen Spandauer Bevölkerung einsetzen.

Quelle: Bezirksamt Spandau