Aufgaben und Finanzierung der Bezirke im Stadtstaat Berlin
Berlin ist ein Stadtstaat und unterscheidet sich in seiner Organisation und seinem Verwaltungsaufbau von den so genannten Flächenländern wie zum Beispiel Brandenburg mit seinen rechtlich eigenständigen Gemeinden.
Die Berliner Verwaltung ist zweistufig aufgebaut. Der Senat, die so genannte Hauptverwaltung, nimmt alle Aufgaben wahr, die von gesamtstädtischer Bedeutung sind. Die 12 Bezirke wiederum erfüllen – mit wenigen Ausnahmen – alle Aufgaben einer klassischen Kommunalverwaltung.
Um diesen Pflichten nachgehen zu können, brauchen die Bezirke Geld. Die Bezirke finanzieren sich jeweils zum überwiegenden Teil über eine Globalsumme, die von der Senatsverwaltung für Finanzen berechnet und zugewiesen wird. Diese Globalsumme bildet die Grundlage für die Haushalte der einzelnen Bezirke. Der jeweilige Haushaltsplan wird zunächst von der Bezirksverordnetenversammlung bestätigt und anschließend vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen.
Natürlich muss der Haushalt ausgeglichen sein, das heißt, es dürfen nur so viele Ausgaben veranschlagt werden, wie auch Einnahmen erfolgen. Im Land Berlin hat man sich dazu entschlossen, Haushalte für einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren aufzustellen (Doppelhaushalte).
Quelle: Bürgerhaushalt Spandau
- Broschüre zum Bürgerhaushalt Spandau (PDF, 4.2 MB)