Sondermittel

Die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Mittel Zuschüsse für Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte aller Art zur Verfügung stellen zu können. Diese bezirklichen Zuwendungen müssen im erheblichen Interesse des Bezirks Spandau sein. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die zu fördernde Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt ausweist. Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht möglich. Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln sollte daher mindestens drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.