Die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten Mittel Zuschüsse für Vereine, Bürgerinitiativen und Projekte aller Art zur Verfügung stellen zu können. Diese bezirklichen Zuwendungen müssen im erheblichen Interesse des Bezirks Spandau sein. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die zu fördernde Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt ausweist. Für bereits begonnene Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht möglich. Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln sollte daher mindestens drei Monate vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden.
- Informationen über die bisherigen Zuwendungen findet man – mehr oder weniger – in der Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin. Um ehrlich zu sein, der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat eine wesentliche schönere und übersichtlichere Auflistung seiner bisherigen Zuwendungen, das sollte in Spandau verbessert werden.
- Die Informationsseite des Bezirks Spandau zu den Sondermitteln ist eher als „übersichtlich“ zu bezeichnen.
- Es gibt ein Merkblatt zu den Sondermitteln der BVV Spandau (PDF).